Institutionalisierung rechtfertigt kein Verbrechen
Wir vom Verein gegen sexuellen Missbrauch sind vor den Kopf gestossen von Adolf Muschgs Äusserungen im Interview im Tagesanzeiger vom 16.03.2010. Wir können uns mit seinen Aussagen in keinster Weise einverstanden erklären und möchten hier dazu Stellung beziehen.
Für Betroffene, Opfer sexualisierter Gewalt in der Kindheit,
ist Herrn Muschgs Statement zur Pädophilie ein Schlag ins
Gesicht.
Zunächst muss man die Psychodynamik des Missbrauchs verstehen.
Sexualisierte Gewalt an Kindern ist unter anderem dadurch
gekennzeichnet, dass dem Opfer etwas übergestülpt
wird, dass das Opfer manipuliert wird, dass über seinen Kopf
hinweg darüber geurteilt wird, was gut ist und was nicht, dass
Tatsachen verdreht werden etc. Aus unserer Sicht macht Herr Muschg
genau dies. Er nimmt in seinen Äusserungen gewissermassen den
Opfern sexualisierter Gewalt in der Kindheit das Recht, selbst zu
entscheiden, was ihrer Seele, ihrer Psyche, ihrem Körper
Schaden zugefügt hat und was nicht. Er macht dies
abhängig von der Kultur, dem Zeitgeist, der Zeitmoral, was
bedeutet, dass das Umfeld – Täter mit eingeschlossen
– bestimmt, was gut für das Kind ist, und die eigene
innere Wahrnehmung völlig ausser Acht gelassen und
übergangen wird. Die innere Wahrheit, das innere Empfinden,
wie der Missbrauch erlebt wurde, wie es dazu kam, und welche
innerlichen und äusserlichen Folgen man davon getragen hat,
kann nur das Opfer selbst wissen, empfinden, wiedergeben.
Missbrauch ist stets eine Frage des eigenen Empfindens, sowohl
hinsichtlich des Erlebens und der persönlichen Grenzen des
Opfers, als auch im Hinblick auf die Intention des Täters.
Ein Kind braucht Nähe, Zärtlichkeit und Liebe. Dies
ist aber ganz klar zu unterscheiden von Sexualität. Die Grenze
zwischen wichtigem Körperkontakt und sexualisierter Gewalt an
Kindern ist ganz eindeutig, zu erkennen auch in der Absicht, respektive
der Erregung des Täters. Wäre die Handlung
tatsächlich selbstlos und lediglich zum Wohl des Kindes, wie
viele Täter behaupten, hätte der Täter keine
sexuelle Intention, dann wäre er schlichtweg nicht erregt.
Täter, die Kinder ausbeuten und missbrauchen, spielen
wohldurchdacht, strategisch, skrupellos und höchst manipulativ
ihre Macht aus zwecks Befriedigung der eigenen Lust und
Bedürfnisse, ohne Rücksicht auf die
persönlichen Grenzen ihrer Opfer. Sie wissen ganz genau, was
sie tun. Opfer sind Kinder und Jugendliche, also stets jene, die aus
entwicklungspsychologischer und sozialisationstheoretischer Sicht
emotional, kognitiv, ökonomisch und sozial unterlegen sind.
Dies macht sie verhältnismässig leicht beeinflussbar.
Kinder sind unerfahren in und uninteressiert an der Sexualität
Erwachsener. Aus diesem Grund muss man sich hüten, das
sexuelle Verhalten und Kokettieren erwachsener Frauen auf Kinder zu
übertragen, was Herr Muschg tragischerweise tut.
Sexualität ist immer übergriffig, wenn ein
Erwachsener mit einem Kind in irgendeiner Form sexuell wird.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist keinesfalls eine Frage der Kultur.
Dass im antiken Griechenland oder im früheren Japan
Kindesmissbrauch institutionalisiert und ritualisiert betrieben wurde,
rechtfertigt diesen noch lange nicht. Institutionalisierung
rechtfertigt kein Verbrechen! Ginge es beispielsweise um
institutionalisierten oder ritualisierten Mord (vgl. Menschenopfer oder
Hexenverbrennung, um beim Stichwort „Hexenjagd“ zu
bleiben), wäre man sich einig, dass es sich um unmenschliche
Verbrechen handelt, die nicht mit Kultur oder Zeitgeist zu
rechtfertigen sind. Wieso diese Doppelmoral?
Gewalt kann schlichtweg nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass zu
irgendeiner Zeit, irgendwelche Menschen dies straffrei tun konnten. Wir
sind doch lernfähige Wesen!
Dass die Reformpädagogik und die sexuelle Befreiung bei Herrn
Muschg und anderen als Ausrede und Rechtfertigung für den
Missbrauch herhalten müssen, ist bedauerlich und Missbrauch an
diesen beiden Bewegungen.
Es ist nicht die Reformpädagogik, die die Kinder und
Jugendlichen sexuell ausbeutet, sondern ihre Lehrer, Angestellten und
Vertreter. Diese begehen als Individuen Verbrechen und müssen
auch als solche zur Rechenschaft gezogen werden. Denn anders als Herr
Muschg sind wir der Meinung, dass eine solche Tat durchaus
kriminalisiert und geahndet werden muss, um diejenigen zu
schützen, die sich selbst nicht schützen
können.
In zwei Punkten sind wir mit Herrn Muschg einer Meinung.
Undifferenzierte Berichterstattung vieler Medien oder
„Hexenjagt“, wie Herr Muschg es nennt, ist nicht
hilfreich oder konstruktiv – auch nicht im Sinne der Opfer.
Oft wird es als erneuter „Gewaltakt“ empfunden,
über das selbst Erlebte in Zeitungen zu lesen. Denn vielfach
wird das Geschehene in den Medien interpretiert, nicht selten wird es
verdreht, und meist wird darüber geurteilt.
Wir können Herrn Muschg auch in dem Punkt zustimmen, dass die
Welt nicht Schwarz-Weiss ist, doch gibt es überall, in allen
Bereichen, irgendwo Grenzen. Es ist schwierig, die Balance zu finden
zwischen den helleren und dunkleren Grauschattierungen auf der einen
Seite und den zu wahrnehmenden Grenzen auf der anderen Seite. Diese
Grenzen jedes Menschen sind zu wahren, um ihn nicht zu verletzen, und
um ein Zusammenleben zu ermöglichen. Das Vorgehen der
Täter und die Manipulation der Opfer sind oft zu subtil
für Kinder und Jugendliche, sie können dies aufgrund
ihrer fehlenden Reife und Erfahrung nicht durchschauen. Dadurch, dass
Missbrauch oft im nahen Umfeld, wie der Familie oder dem Heim
geschieht, werden Grenzen verwischt, und es wird für die Opfer
schwierig, zu verstehen und zu reagieren. Dass Grenzen von Kindern und
Jugendlichen leichter zu überschreiten oder durchbrechen, zu
übersehen oder ignorieren sind, gibt uns nicht automatisch
auch das Recht oder die Erlaubnis dazu. Wir haben im Gegenteil sogar
die Aufgabe, schwächere Menschen besonders zu
schützen.
Den Medien und Opfern der Übergriffe sexualisierter Gewalt
wirft Herr Muschg vor, verallgemeinernd, undifferenziert und
reisserisch Herrn Becker, einen Täter, zu demontieren. Mit
seinem Statement tut er selbst den Opfern sexualisierter Gewalt jedoch
genau dasselbe an.
Berichterstattung muss nicht reisserisch oder eine Hexenjagd sein, sie
kann auch einfühlsam und differenziert sein –
andere, darunter Amelie Fried, haben dies bereits bewiesen. Die
Berichterstattung in Herrn Beckers Fall mag eine Hexenjagd sein, doch
abscheulich finden wir sie nicht – im Gegensatz zu dem, was
er anderen angetan hat.
Alice Schädler und Astrid Tiger für den Verein GSM
Wir haben eine
Broschüre für Betroffene
von sexueller Ausbeutung geschrieben.
(pdf, 1169kb)
Eine Druckversion ist geplant.
Am 30.11.08 wurde die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern" angenommen. Der neue Artikel 123b der Bundesverfassung („Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.“) ist sofort in Kraft getreten. Der neue Verfassungsartikel muss auf Gesetzesstufe noch konkretisiert werden. Es ist ratsam sich bei Fragen dazu an eine Opferhilfeberatungsstelle zu wenden und da gemeinsam, möglicherweise mit einer Anwältin, einem Anwalt zu schauen, wie es mit der Verjährung im Einzelfall genau aussieht und was für Möglichkeiten es gibt.
Wir haben eine Broschüre für Betroffene
von sexueller Ausbeutung geschrieben.
(pdf, 1169kb)
Eine Druckversion ist geplant.
Neu bieten wir eine E-Mail Beratung an.
Wir haben unsere Seite Informationen ausgebaut.
Wir bieten ein gut besuchtes Forum an.
Wir haben eine CD produziert zum Thema sexueller Missbrauch in der Kindheit, die ab sofort hier erhältlich ist. Diese CD ist sowohl für Betroffene wie auch für alle anderen bestimmt. Enttabuisierung, Sensibilisierung und auch Heilung ist Idee und Inhalt dieses Projekts. Komponiert, getextet, Klavier gespielt und gesungen von einer Betroffen selbst. Nähere Infos (Musiktipp).
IMPRESSUM: Text, Musik und Bilder: Astrid Tiger und Verein GSM, Webdesign: Monika Saxer